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27.04.17 –
Osnabrück – 1.260 Flächen mit einer Größe von insgesamt 2.352 ha sind derzeit vom Landkreis Osnabrück für die Kompensation von Eingriffen in die Natur und Landschaft erfasst. Das erfuhren Vertreter der Grünen anlässlich eines Gespräches mit Kreisrat Dr. Winfried Wilkens und dem Leiter der Unteren Naturschutzbehörde, Markus Rolf.
Da die Eingabe der Kompensationsmaßnahmen in das digitale Kompensationskataster des Landkreises Osnabrück noch nicht abgeschlossen sei, würde zur zeitnahen Vervollständigung eine Stelle mit einer Kapazität von fünf Wochenstunden eingerichtet, erfuhren die Grünen. Zunächst gehe es vorrangig um Vorhaben, die seit dem Jahr 2013 genehmigt wurden, da ab diesem Zeitpunkt die Pflicht zur Vollständigkeit bestehe, berichtete Wilkens. Die detaillierte Eingabe der Daten in das System sei sehr zeit- und arbeitsintensiv, jedoch solle die Erfassung in das Kataster spätestens kurz nach der Abnahme der Maßnahme vor Ort erfolgt sein.
Ersatzgeld
Insbesondere aufgrund des Baus von Windenergieanlagen hätten sich bis Mitte Januar 1,686 Mio. Euro Ersatzgelder angesammelt. Diese würden nicht mehr von der Naturschutzstiftung des Landkreises Osnabrück, sondern von der Naturschutzbehörde selbst verwaltet.
Kompensationsflächenpools
Mehrere neue großflächige Kompensationsflächenpools, zu denen der Landkreis statt kleinerer Flächen tendiere, gebe es im Nordkreis. In Hilter biete der Hof Meyer zu Reckendorf ein anspruchsvolles Konzept mit extensivem Grünland, Wald und Hecken. Das Rittergut Osthoff in Georgsmarienhütte habe ebenfalls noch Potenzial. Die Kontrolle der insgesamt 29 Flächenpools erfolge jährlich über Berichte.
Wegerandstreifen
Möglich sei auch die Nutzung von Wege- und Gewässerrandstreifen für Kompensationsmaßnahmen. Das Kompensationsmodell des Landkreises Osnabrück sei fortgeschrieben und im Hinblick auf eine Aufwertung von Wegerandstreifen modifiziert worden. Das neue Osnabrücker Kompensationsmodell von 2016 könne kostenlos bei der Unteren Naturschutzbehörde angefragt werden.
Kompensation ist nicht gleich Kompensation
Unübersichtlich ist nach Einschätzung der Grünen die Realisierung von Kompensationsmaßnahmen auf Grundlage von Bebauungsplänen, wofür die Kommunen in Eigenregie zuständig seien. „Sinnvoll ist eine baurechtliche Landesverordnung zur Zusammenfassung durch den Landkreis“, so der Kreistagsabgeordnete Jürgen Ebert. Erforderlich sei ein einheitliches Kataster für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Innen- und Außenbereich.
Im Sinne der Transparenz und Verlässlichkeit der korrekten Durchführung von Kompensationsmaßnahmen haben die Grünen die Hinterlegung beim zukünftigen Landschaftsrahmenplan sowie deren grundsätzliche Eintragung ins Grundbuch vorgeschlagen, was laut Wilkens bereits zunehmend erfolge.
Die vom Landkreis im Rahmen seiner Zuständigkeit erfassten Kompensationsmaßnahmen können über die Internetseite www.landkreis-osnabrueck.de im Bereich Umweltinformationen eingesehen werden. Für die gemeindlichen Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit Bebauungsplänen müssten die Gemeinden selbst angesprochen werden.
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