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16.10.23 –
Eine scheinbar friedliche Firmenfeier unter KollegInnen mit guter Laune und bestem Wetter - dann plötzlich der Ausruf eines Nazi-Grußes. So in etwa schildert sich die Situation im Ausschnitt eines Videos, das von Valeri Reimchen, einem der Geschäftsführer von Viva Fitness, nach dem Sommerfest in seiner Instagram-Story gepostet wurde. Stellt das eine normale Situation dar? Ganz und gar nicht! Dieses öffentlich geteilte Video wurde von Personen der Grünen Jugend gesehen und sie haben andere darauf hingewiesen. Das Video hat daraufhin zurecht Bestürzung und Empörung im Netz ausgelöst. Die Geschäftsführer der Fitnesskette wurden per Instagram zu einer öffentlichen Stellungnahme aufgefordert. Daraufhin haben Sie versucht sich herauszureden und gesagt, dass das Video aus dem Kontext gerissen wurde. Der NOZ-Redaktion wurde mitgeteilt, der Moderator wollte das Publikum anheizen. Mit dieser Erklärung rechtfertigt die Geschäftsführung jedoch den Nazigruß.
Sprecherin des Kreisvorstandes Felizitas Exner dazu: „Für das, was auf dem entsprechenden Video zu sehen ist, gibt es keinen Spielraum. Es ist egal, in welcher Situation dies ausgesprochen wurde, es bleibt ein Nazi-Ruf, der zurecht unter Strafe steht.“ Dieses Vorgehen ist heutzutage leider nicht selten. Nazi-Parolen werden versucht salonfähig zu machen und werden dadurch verharmlost. Harmlos ist es jedoch ganz und gar nicht. Was dann folgte ist die bekannte Täter-Opfer-Umkehr. Die Person, die den Vorfall veröffentlicht hat, berichtet von Drohungen, sogar mit "persönlichen Konsequenzen“. „Es ist erschreckend, dass die Verantwortlichen offensichtlich nicht in der Lage sind, den Vorwürfen nachzugehen, sondern stattdessen versuchen, diejenigen mundtot zu machen, die den Vorfall aufgedeckt haben.“ sagt Sprecher Simon Gast.“
Rechtliche Konsequenzen sollte es geben, allerdings nur für die, die sich falsch und menschenverachtend Verhalten haben. Daher erstattet der Vorstand des Kreisverbandes Bündnis 90/Die Grünen Osnabrück-Land Strafanzeige mit Berufung auf den Paragraphen 86a Strafgesetzbuch gegen den Geschäftsführer des Fitness-Studios. „Tatenlosigkeit darf hier keine Option sein, vor allem nicht in Zeiten, in denen rechtsradikale Einstellungen zunehmen“, so Sprecher Gast.
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